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Oberlandesgericht Hamm, III-3 RVs 72/10

Datum:
30.09.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-3 RVs 72/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0930.III3RVS72.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Lemgo, 22 Ds 36 Js 3353/09 (AK 44/10)
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird im Maßregelausspruch aufgehoben.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Angeklagte.

Die Revisionsgebühr wird jedoch um 15 % ermäßigt. In diesem Umfang trägt auch die Staatskasse die der Angeklagten im Revisionsverfahren entstande-nen notwendigen Auslagen.

 
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