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Oberlandesgericht Hamm, I-13 U 52/11

Datum:
12.10.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-13 U 52/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:1012.I13U52.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 8 O 190/09
Schlagworte:
Jagdpächter, Hochsitz
Normen:
§ 836 BGB
Leitsätze:

Der Besitzer eines Hochsitzes muss dessen Standsicherheit im Rahmen seiner Verkehrssichtungspflicht durch regelmäßige Kontrolle und Wartung sicherstellen. An die Überprüfung sind hohe Anforderungen zu stellen. Sie setzt außerdem ein hohes Maß an Sachkunde beim Kontrollierenden voraus.

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 21. Januar 2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 
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