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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 209/16

Datum:
27.05.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 209/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0527.15W209.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Hagen, HA-24214-9
Schlagworte:
Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
Normen:
GBO §§ 35, 39
Leitsätze:

Im Grundbuchverfahren kann der Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nur durch ein in Urschrift oder Ausfertigung vorgelegtes Testamentsvollstreckerzeugnis geführt werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, § 84 GBO.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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