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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 54/17

Datum:
30.06.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 54/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0630.15W54.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 7 OH 10/16
Schlagworte:
darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe
Normen:
SGB X § 64 Abs. 2 S. 3 Nr. 2; Vorbemerkung 2 Abs. 2 S. 2 GNotKG
Leitsätze:

Die Beurkundung einer Grundschuld, durch die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe am Grundstück des Hilfeempfängers abgesichert werden soll, ist gebührenfrei.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 260,61 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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