Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 9 W 15/23

Datum:
02.05.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 W 15/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0502.9W15.23.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 07.03.2023 abgeändert.

Den Verfügungsbeklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft an den Mitgliedern der Geschäftsführung der Verfügungsbeklagten zu vollziehen ist und insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf, untersagt:

a)

gerichtliche Verfahren im Ausland (außerhalb der Europäischen Union) einzuleiten und/oder fortzuführen, soweit in diesen beantragt wird, dem Verfügungskläger zu untersagen, in der Bundesrepublik Deutschland Ansprüche gegen die Verfügungsbeklagten in dem beim Landgericht Essen anhängigen Hauptsacheverfahren unter dem Aktenzeichen 2 O 447/22 gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen,

b)

etwaige gerichtliche Entscheidungen, die von den Verfügungsbeklagten in den unter a) genannten Verfahren im Ausland (außerhalb der Europäischen Union) erstritten wurden oder werden, gegen den Verfügungskläger zu vollstrecken.

Die Verfügungsbeklagten tragen die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens als Gesamtschuldner.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank