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Oberlandesgericht Köln, 20 U 45/18

Datum:
21.11.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 45/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:1121.20U45.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 8 O 158/15
 
Tenor:

wird dem Beklagten Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren bewilligt, soweit er die Abweisung der Klage beantragt.

Zugleich wird ihm insoweit Rechtsanwalt A zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz beigeordnet.

Im Übrigen, nämlich im Hinblick auf seine im Berufungsverfahren  weiterverfolgten Widerklageanträge, wird sein Prozesskostenhilfegesuch zurückgewiesen.

Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss gemäß § 120a Abs. 1 ZPO abgeändert werden.

 
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