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Oberlandesgericht Köln, 15 U 78/22

Datum:
10.08.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 78/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:0810.15U78.22.00
 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 04.04.2022 - 9 O 224/21 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼ mit Ausnahme der Mehrkosten durch die Anrufung des Amtsgerichts Bonn, die der Kläger trägt.

3. Das Urteil und das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Bonn sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird in Abänderung der Streitwertfestsetzung im oben bezeichneten Urteil auf „bis 2.000 EUR“ festgesetzt.

 
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