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Oberlandesgericht Köln, 6 U 155/23

Datum:
12.07.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 155/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0712.6U155.23.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.11.2023 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 141/22 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 € im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch, 10.000 € im Hinblick auf den Auskunftsanspruch und im Übrigen in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe in Bezug auf den Unterlassungs- und Auskunftsanspruch und im Übrigen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 150.000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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