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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2831/21

Datum:
11.01.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2831/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0111.6A2831.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 34/19
Schlagworte:
Beeinträchtigung dienstlicher Interessen Nebentätigkeit Polizeibeamter Sicherheitsdienstleistungen
Normen:
LBG NRW § 49
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeioberkommissars, der die Verpflichtung des beklagten Landes zur Genehmigung einer Nebentätigkeit als Chauffeur in einem Unternehmen begehrt, das Sicherheitsdienstleistungen erbringt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

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