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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 5896/16.A

Datum:
26.07.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 5896/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2017:0726.7K5896.16A.00
 
Leitsätze:

Flüchtlingsanerkennung für Atheisten aus Pakistan, dem es ein inneres Anliegen ist, seine weltanschauliche Überzeugung nach außen zu tragen.

 
Tenor:

Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 05. Dezember 2016 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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