Generalstaatsanwaltschaft
Quelle: Justiz NRW

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 6. Juni 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen 26-jährigen Angeschuldigten, der über die iranische Staatsangehörigkeit verfügt, aus Paderborn erhoben.

Er ist hinreichend verdächtig, im Januar 2024 im Rahmen eines Telegram-Chats eine andere Person gebeten zu haben, ihm die Herstellung einer Bombe beizubringen, deren Sprengkraft Fahrzeuge zerstören und Menschen töten könne. Im Verlauf des Chats soll er im Februar 2024 vier Anleitungen zu den Themen „Chemische Explosionen", „Kernwaffenexplosion", „Zündschnur" und ,,Elektroschocker" erhalten haben.

Ihm wird ferner vorgeworfen, im Februar 2024 über den Finanzdienstleister Western Union einen Geldbetrag in Höhe von 200,00 Euro zugunsten von Angehörigen des „IS“ an einen sogenannten "IS-Finanzagenten" in die Türkei transferiert zu haben, um weibliche „IS-Mitglieder“ und deren Kinder in dem im Nordosten Syriens liegenden Lager "Al Hol" zu unterstützen. Dieser Geldbetrag soll neben einem weiteren Geldbetrag in Höhe von 100,00 US-Dollar, welcher im Juni 2024 mittels Hawala-Bankings an ein verwitwetes weibliches IS-Mitglied in dem Lager „Atmah“ übermittelt wurde, dem Zweck gedient haben, den Kampf des „IS“ mit finanziellen Mitteln zu fördern.

Ihm wird weiter zur Last gelegt, im Mai und Juni 2024 Dokumente auf seinem Mobiltelefon gespeichert und an seine weiteren Accounts versandt zu haben, die u.a. Anleitungen zur Herstellung von Rizin und Sprengvorrichtungen sowie verschiedene Anschlagsmöglichkeiten und Anweisungen für die Vorbereitung solcher enthielten.

Darüber hinaus ist er hinreichend verdächtig, sich im Oktober 2024 zum Flughafen Hannover begeben zu haben, um sich über die Türkei nach Syrien zu begeben und dort dem „IS“ anzuschließen.

Sowohl die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat als auch die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sind mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Wiese
Oberstaatsanwältin