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Amtsgericht Köln, 138 C 379/10

Datum:
18.11.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 138
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
138 C 379/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:1118.138C379.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Betrages,

falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits in gleicher

Höhe Sicherheit leistet.

 
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