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Amtsgericht Köln, 123 C 254/10

Datum:
07.01.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 123
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
123 C 254/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0107.123C254.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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