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Amtsgericht Köln, 134 C 311/11

Datum:
24.07.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 134
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
134 C 311/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0724.134C311.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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