Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Bonn, 3 BV 96/22

Datum:
05.01.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 BV 96/22
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2023:0105.3BV96.22.00
 
Schlagworte:
Kita- und Schulassistenz als Tendenzträger ?
Normen:
BetrVG §§ 99, 118 Abs. 1 Nr. 1
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kita- oder Schulassistenz sind dann keine Tendenzträger, wenn sie sie zwar Entscheidungen über Hilfemaßnahmen für die betreuten Kinder selbständig treffen können, diese aber nur in Abstimmung mit den jeweiligen Gesamt-, Hilfe- und Teilhabeplänen sowie mit den jeweiligen Lehrern umsetzen können.

 
Tenor:

aufzuheben.

in die Schulassistenz aufzuheben.

vorzunehmen, ohne die Zustimmung des Betriebsrats hierzu einzuholen oder ohne eine verweigerte Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen zu lassen oder ohne den Betriebsrat über eine vorläufige Maßnahme nach § 100 Abs. 1 BetrVG zu informieren und bei dessen Bestreiten binnen drei Tagen das Arbeitsgericht anzurufen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 67 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank