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Arbeitsgericht Köln, 19 Ca 7222/07

Datum:
06.03.2008
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 Ca 7222/07
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2008:0306.19CA7222.07.00
 
Schlagworte:
Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Normen:
Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit; Erfordernis einer Abmahnung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

kein Leitsatz

 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom

28.08.2007 nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, das der Klägerin

zustehende Gehalt auch während der Freistellung in der Zeit der

Kündigungsfrist zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den bisherigen Bedingungen

weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen,

das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6. Streitwert: 29.250 €.

 
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