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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 210/09

Datum:
07.09.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 210/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0907.2SA210.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 1573/08
Schlagworte:
Empfangsboteneigenschaft, Ehegatte, antreffen außerhalb der Wohnung
Normen:
§ 130 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Nach der bisher herrschenden Meinung ist der Ehegatte auch außerhalb der Wohnung kraft Verkehrssitte als zum Empfang von Willenserklärungen ermächtigt anzusehen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.10.2008 – 3 Ca 1573/08 – teilweise abgeändert:

Der Klageantrag zu 1 wird vollständig abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Klägerin zu 2/3, die Beklagte zu 1/3.

Die Revision wird zugelassen.

 
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