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Finanzgericht Düsseldorf, 1 K 3124/07 U

Datum:
20.06.2008
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 3124/07 U
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2008:0620.1K3124.07U.00
 
Tenor:

Der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 9.5.2007 und die Einspruchsentscheidung vom 9.7.2007 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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