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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 454/13 VE

Datum:
01.04.2015
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 454/13 VE
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2015:0401.4K454.13VE.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 24.04.2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.01.2013 verpflichtet, dem Kläger für 2008 xx € Energiesteuer, für 2009 xx € Energiesteuer und für 2010 xx € Energiesteuer zu vergüten.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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