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Finanzgericht Köln, 10 K 4965/07

Datum:
30.06.2011
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 4965/07
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2011:0630.10K4965.07.00
 
Tenor:

Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 und 2005 vom 9. Juni bzw. vom 30. Juni 2006 werden unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23. November 2007 dahin geändert, dass die von den Klägern für 2004 mit ./. 9.378 € und für 2005 mit ./. 10.120 € erklärten Verluste aus der Vermietung des Ferienhauses jeweils zu 48/52 berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 48/52 und die Kläger zu 4/52.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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