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Finanzgericht Köln, 10 K 2440/11

Datum:
26.04.2012
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2440/11
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2012:0426.10K2440.11.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, IX R 25/12
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für 2000 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 24. August 2010 wird mit der Maßgabe geändert, dass weitere Veräußerungskosten in Höhe von 62.838,66 € bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb steuermindernd berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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