Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Köln, 1 K 1311/11

Datum:
18.11.2014
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1311/11
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2014:1118.1K1311.11.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, IV 46/14
 
Tenor:

Der Feststellungsbescheid des Beklagten vom 17.08.2010 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.03.2011 wird insoweit aufgehoben, als hierin der Gewinn der Organgesellschaften im Jahr 1990 mit mehr als 1.718.794 DM und der Anteil des Klägers hieran mit mehr als 893.773 DM festgestellt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 7/8, der Beklagte zu 1/8.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Jeder Kostenpflichtige kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des anderen abwenden, soweit nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe geleistet wird.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 41 42 44 45 46 47 48 49 50 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank