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Finanzgericht Münster, 6 K 2989/10 E

Datum:
13.12.2012
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2989/10 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2012:1213.6K2989.10E.00
 
Normen:
estg § 23 Abs 1; bgb § 346 Abs 1
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
Leitsätze:

Eine Veräußerung von Fondanteilen an Immobilienfonds im Sinne des § 23 Abs. 1 EStG (und keine Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäftes) liegt auch dann vor, wenn die Veräußerung an die Schwestergesellschaft der ursprünglichen Vertriebsgesellschaft der Fond erfolgt, nachdem der Steuerpflichtige gegen die ursprüngliche Vertriebsgesellschaft der Fonds Klage auf Schadenersatz aus Prospekthaftung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile erhoben hat und ihm daraufhin die Schwestergesellschaft der ursprünglichen Vertriebsgesellschaft anbietet, die Fondsanteile unter der Bedingung der Klagerücknahme abzukaufen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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