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Finanzgericht Münster, 15 K 2774/12 U

Datum:
10.12.2013
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 2774/12 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2013:1210.15K2774.12U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Umsatzsteuerbescheid 2009 vom 28.02.2012 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 19.07.2012 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 96.722,27 € festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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