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Landgericht Bielefeld, 6 O 360/07

Datum:
18.09.2007
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 360/07
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2007:0918.6O360.07.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstre-ckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte zu-vor entsprechend Sicherheit leistet.

 
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