Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 4 O 126/07

Datum:
31.01.2008
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 126/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2008:0131.4O126.07.00
 
Schlagworte:
Schmerzensgeld bei mangelhafter Zahnprothetik
Normen:
BGB §§ 823, 253
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.000,00 € (i.W. dreitausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.6.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden aus Anlass der Zahnbehandlung in der Zeit vom 5.7.2004 bis zum 31.1.2006 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 62 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 38 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank