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Amtsgericht Düsseldorf, 55 C 7723/10

Datum:
29.11.2010
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
55. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
55 C 7723/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2010:1129.55C7723.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 08. November 2010

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Parteien dürfen die Sicherheiten durch Bürgschaft einer Bank oder

Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbringen.

 
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