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Landgericht Düsseldorf, 12 O 438/10

Datum:
16.11.2011
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 438/10
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2011:1116.12O438.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

 

1. an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,- EUR zu zahlen,

 

2. es zu unterlassen, Nacktabbildungen von der Klägerin wie nachstehend (in schwarz-weiß) eingeblendet, zu veröffentlichen und zu verbreiten:

 

 

A.

 

3. an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 489,45 EUR zu zahlen.

 

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

5. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 90% und der Klägerin zu 10% auferlegt.

 

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,- EUR. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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