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Amtsgericht Duisburg, 46 K 361/04

Datum:
26.01.2006
Gericht:
Amtsgericht Duisburg
Spruchkörper:
Vollstreckungsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
46 K 361/04
ECLI:
ECLI:DE:AGDU1:2006:0126.46K361.04.00
 
Leitsätze:

Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichtsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.

 
Tenor:

hat das Amtsgericht Duisburg als Vollstreckungsgericht beschlossen:

Die Erinnerung des Schuldners vom 18. Januar 2006 gegen den Beschluss des Rechtspflegers vom 10. Oktober 2004 (Anordnung der Zwangsversteigerung) wird auf Kosten des Erinnerungsführers zurückgewiesen.

 
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