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Amtsgericht Essen, 132 C 246/01

Datum:
27.08.2002
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 132
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
132 C 246/01
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2002:0827.132C246.01.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die klägerische Partei 452,00 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 21.03.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 77 %, die Beklagten 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung des Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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