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Amtsgericht Hagen, 144 C 10/16

Datum:
15.06.2016
Gericht:
Amtsgericht Hagen
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
144 C 10/16
ECLI:
ECLI:DE:AGHA:2016:0615.144C10.16.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Hagen
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt,

1. an die Klägerin 4.105,62 EUR zu zahlen;

2. die Klägerin freizustellen von ihr vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten durch Zahlung von 492,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 21.01.2016 an die Sozietät X & L mbH, T 83, Köln.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 5%, der Beklagte zu 95%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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