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Amtsgericht Mönchengladbach, 29 C 905/15

Datum:
08.10.2015
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 C 905/15
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2015:1008.29C905.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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