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Landgericht Paderborn, 4 O 231/16

Datum:
15.02.2017
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 231/16
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2017:0215.4O231.16.00
 
Leitsätze:

Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Neufahrzeug

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.453,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.10.2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke VW, Typ Tiguan „CUP“ 4Motion BMT I 2,0 TDI (Fahrgestellnummer: …).

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des VW Tiguan (Fahrgestellnummer: …) inklusive sämtlicher Schlüssel und Papiere sowie der miterworbenen Winterräder  in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.474,89 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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