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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-3 UF 21/05

Datum:
08.07.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
II-3 UF 21/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0708.II3UF21.05.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Geldern vom 20.12.2004 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.167 € zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen, soweit sie nicht durch den Teilvergleich vom 8.11.2004 erledigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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