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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 107/07

Datum:
30.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 107/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1030.I20U107.07.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 5. Juni 2007 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal abge-ändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter An-drohung eines Ordnungsgeldes bis zu einem Betrag von 250.000,00 €, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft

oder Ordnungshaft bis zu drei Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucher bei ebay zur Abgabe von Annahmeerklärungen für Aloe-Vera-Produkte aufzufordern, wenn unter Verwendung der gesetzlich vor-geschriebenen Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wird, dass die Frist frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzutei-lenden Widerrufsbelehrung beginnt, insbesondere wenn dies ge-schieht, wie es im März 2007 bei ebay unter der Artikelnummer ... geschehen ist.

Die Kosten des Verfahrens über den Erlass einer einstweiligen Verfügung trägt der Antragsgegner.

 
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