Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, II-7 UF 33/08

Datum:
18.09.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
II-7 UF 33/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0918.II7UF33.08.00
 
Schlagworte:
§§ 1612 b BGB n.F.: Vorabzug des Kindesunterhalts in Höhe des Tabellenbetrages bei Berechnung des Ehegattenunterhaltsanspruchs.
Normen:
§§ 1612 b n.F., 1361, 1570 ff BGB
Leitsätze:

Der Vorabzug des Kindesunterhalts von dem Einkommen des barunterhaltspflichti-gen Elternteils hat für die Berechnung des Ehegattenunterhalts in Höhe der Tabellen- und nicht der Zahlbeträge zu erfolgen. Eine Vorlage an das BVerfG kommt nicht in Betracht; § 1612 b BGB ist verfassungskonform auszulegen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts vom 25. Januar 2008 unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:

Der vor dem Amtsgericht am 07.11.2005 geschlossene Vergleich – 37 F 63/04 – wird dahin gehend abgeändert, dass der Kläger für den Zeitraum von Januar 2008 bis 14. Juni 2008 nicht verpflichtet ist, an die Beklagte monatlichen Nach-scheidungsunterhalt zu zahlen; für den Zeitraum ab 15. Juni 2008 ist der Kläger verpflichtet, monatlichen Nachscheidungsunterhalt von 73 € an die Beklagte zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jeweils die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages anwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank