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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-22 U 103/11

Datum:
22.12.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-22 U 103/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:1222.I22U103.11.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 9.6.2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichterin – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Pkw Mercedes Benz E 320 CDI (Fahrzeugidentifizierungs-Nr....) 4.473 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2010 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 718,40 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 45 %, die Beklagte trägt sie zu 55 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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