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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 122/11

Datum:
14.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 122/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0814.I20U122.11.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Mai 2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert, soweit das Landgericht die Klage abgewiesen hat.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen die Klägerin über den auf die Widerklage zuerkannten Anspruch hinausgehend kein Unterlassungsanspruch des Inhalts zusteht, wie er sich aus der der Abmahnung vom 19.01.2010 beigefügten, in dem angefochtenen Urteil wiedergegebenen vorformulierten Unterlassungserklärung ergibt. Die weitergehende Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden zu 80% der Klägerin und zu 20% der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

A)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

B)

19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

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