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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 142/10

Datum:
26.06.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 142/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0626.I20U142.10.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Juli 2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird hinsichtlich der Beklagten zu 1. zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll­streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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