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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 137/12

Datum:
04.05.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 137/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0504.I20U137.12.00
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25.07.2012 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt,

im Wege einer Beratung per Internet wie aus der Anlage K 23a ersichtlich Ferndiagnosen zu stellen in Bezug auf Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfragenden oder eines Dritten, wenn dies geschieht wie in den dem erstinstanzlichen Urteil beigefügten Anlagen K 1 und K 2, K 6 und K 7, K 11 und K 12, K 14 bis K 17 und K 19 bis K 22;

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Gründe

1234567891011

II.

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