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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 43/14

Datum:
15.07.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 43/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0715.I15U43.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 38 O 37/12
Leitsätze:

Versendet ein Gewerbetreibender planmäßig und systematisch Formulare an Gewerbetreibende, die den irreführenden Eindruck erwecken, von einer amtlichen Stelle zu stammen, welche Daten von Gewerbetreibenden erfasst, so ist die Versendung von Nachfolgeschreiben, mit denen Forderungen aus den durch die Unterzeichnung der Formulare nach Ansicht des Versenders zu Stande gekommenen Verträgen geltend gemacht werden, dann nicht unlauter, wenn durch sie der ursprüngliche Eindruck, es handele sich um das Schreiben einer Behörde oder einer im Auftrag der Behörde handelnden Stelle, beim Empfänger nicht mehr aufrecht erhalten wird, wenn der Empfänger bei Erhalt des Nachfolgeschreibens also bemerkt, dass seine Unterschrift auf dem Formular als die Annahme einer privatwirtschaftlichen Vertrages gewertet wurde. Dieser Grundsatz gilt jedenfalls dann, wenn die Vertragsabwicklung nicht als Teilnahme an einem in der Versendung des Ausgangsformulars liegenden Betrug zu werten ist.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:
 
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