Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 56/14

Datum:
27.11.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 56/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:1127.I15U56.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 38 O 94/12
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.04.2013, Az. 38 O 94/12, abgeändert.

I.

Die Beklagte wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführern der Beklagten, verurteilt,

zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, Portierungsaufträge von Endkunden über elektronische Schnittstellen der B GmbH einzustellen und/oder einstellen zu lassen, wenn der Endkunde von der dem Portierungsauftrag zugrunde liegenden Kündigung des Festnetzanschlusses der B GmbH mit einer neuen Willenserklärung Abstand genommen hat und ein Portierungsauftrag durch die B GmbH bereits aufgrund dieser neuen Willenserklärung des Endkunden abgelehnt worden ist und für ein erneutes Einstellen eines solchen Portierungsauftrags keine weitere, jüngere Willenserklärung hinsichtlich der Kündigung des Festnetzanschlusses des Endkunden vorliegt.

II.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über den Umfang folgender Geschäftstätigkeiten:

Portierungsaufträge von Endkunden über elektronische Schnittstellen der B GmbH einzustellen und/oder einstellen zu lassen, wenn der Endkunde von der dem Portierungsauftrag zugrunde liegenden Kündigung des Festnetzanschlusses der B GmbH mit einer neuen Willenserklärung Abstand genommen hat und ein Portierungsauftrag durch die B GmbH bereits aufgrund dieser neuen Willenserklärung des Endkunden abgelehnt worden ist und für ein erneutes Einstellen eines solchen Portierungsauftrags keine weitere, jüngere Willenserklärung hinsichtlich der Kündigung des Festnetzanschlusses des Endkunden vorliegt,

wobei die betroffenen Endkunden durch Name, Vorname, Anschrift und Rufnummer zu benennen und aufzulisten sind, und wobei das Datum der erneuten Einstellung des betroffenen Portierungsauftrages mitzuteilen ist.

III.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.780,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.05.2012 zu zahlen.

IV.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihr aus den nachstehend bezeichneten Geschäftstätigkeiten entstanden ist oder entstehen wird:

Portierungsaufträge von Endkunden über elektronische Schnittstellen der B GmbH einzustellen und/oder einstellen zu lassen, wenn der Endkunde von der dem Portierungsauftrag zugrunde liegenden Kündigung des Festnetzanschlusses der B GmbH mit einer neuen Willenserklärung Abstand genommen hat und ein Portierungsauftrag durch die B GmbH bereits aufgrund dieser neuen Willenserklärung des Endkunden abgelehnt worden ist und für ein erneutes Einstellen eines solchen Portierungsauftrags keine weitere, jüngere Willenserklärung hinsichtlich der Kündigung des Festnetzanschlusses des Endkunden vorliegt.

V.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

VI.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000,- Euro abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

VII.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank