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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 26/14

Datum:
11.11.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 26/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:1111.I20U26.14.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Januar 2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 

Gründe

A)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

B)

11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

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