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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 153/19

Datum:
22.04.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 153/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0422.20U153.19.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. November 2019 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung hinsichtlich des landgerichtlichen Tenors zu 1. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

 
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