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Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 U 1/18 [Kart]

Datum:
11.03.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 U 1/18 [Kart]
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2020:0311.2U1.18KART.00
 
Tenor:

1.              Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Dezember 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (88 O (Kart) 45/17) wird zurückgewiesen.

2.              Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.              Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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