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Oberlandesgericht Hamm, 24 U 77/01

Datum:
26.11.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 77/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:1126.24U77.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 373/00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 9. April 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.842,53 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 14. März 2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger 57 % und die Beklagte 43 % und von den Kosten des Berufungsverfahrens die Kläger 65 % und die Beklagte 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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