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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 169/02

Datum:
11.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 169/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0311.9U169.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 O 257/01
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weiter-

gehenden Rechtsmittels - das am 11. April 2002 verkündete Urteil der

21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund insoweit abgeändert, als die

Beklagten verurteilt worden sind, als Gesamtschuldner an den Kläger mehr

als 2.060,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basis-

zinssatz ab dem 30. Mai 2001 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden den Beklagten zu 1/3 und dem

Kläger zu 2/3 auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens belasten die

Beklagten mit 9/20 und den Kläger mit 11/20.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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