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Oberlandesgericht Hamm, 11 UF 25/06

Datum:
11.08.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 UF 25/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0811.11UF25.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Ahlen, 12 F 29/05
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. Dezember 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahlen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Das durch Zustellung am 19./21.04.2005 verkündete Versäumnisurteil des Amtsgericht Ahlen wird aufrecht erhalten, soweit der Beklagte unter Abänderung des Anerkenntnisurteils des Amtsgerichts Ahlen vom 1.06.1999 - Az. 12 F 18/99 AG Ahlen - verurteilt worden ist, wie folgt Unterhalt an die Kläger zu zahlen:

1. an den Kläger zu 1):

- für die Zeit von August 2004 bis Dezember 2004 monatlich 266,- €;

- für die Zeit von Januar 2005 bis Juni 2005 monatlich 262,- €;

- für die Zeit vom 01.07.2005 bis zum 13.08.2005 monatlich 271,- €;

2. an die Klägerin zu 2):

- für die Zeit von August 2004 bis Dezember 2004 monatlich 260,- €;

- für die Zeit von Januar 2005 bis Juni 2005 monatlich 261,- €;

- ab Juli 2005 monatlich 270,- €.

Die weitergehende Abänderungsklage wird unter Aufhebung des am 19./21.04.2005 verkündeten Versäumnisurteils abgewiesen, ebenso die Leistungsklage des Klägers zu 1) für die Zeit ab dem 14.08.2005.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der 1. Instanz werden wie folgt verteilt:

Von den Gerichtskosten tragen: der Beklagte 25 %, der Kläger zu 1) 60 % und die Klägerin zu 2) 15 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 60 % und der Klägerin zu 2) zu 15 % auferlegt.

Der Beklagte hat 62 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) und 4 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) zu tragen. Im übrigen trägt jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1) zu 74 % und die Klägerin zu 2) zu 26 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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