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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 104/09

Datum:
24.09.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 104/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0924.4U104.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 17 O 34/09
 
Tenor:

Auf die Berufungen der Parteien wird unter Zurückweisung des weiter-gehenden Rechtsmittels der Klägerin das am 5. Mai 2009 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abge¬ändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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