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Oberlandesgericht Hamm, I-13 U 145/09

Datum:
14.07.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-13 U 145/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0714.I13U145.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 3 O 19/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. August 2009 verkündete Urteil

der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.393,72 €

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem

Betrag von 5.346,72 € seit dem 28. November 2008 und aus einem Betrag von

47,- € seit dem 18. Februar 2009 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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